“Mit der CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller, Inverkehrbringer oder EU-Bevollmächtigte gemäß EU-Verordnung 765/2008, „dass das Produkt den geltenden Anforderungen genügt, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft über ihre Anbringung festgelegt sind.”

…sagt Wikipedia zur CE-Kennzeichnung. Macht uns jetzt auch nicht schlauer, oder?
Die meisten werden vielleicht einfach schon mal gehört habe, dass sie bei Elektrogeräten darauf achten sollen, dass ein CE-Kennzeichen vorhanden ist. Dies sage aus, dass ein elektrisches Gerät alle grundlegenden Anforderungen an die Sicherheit erfüllt. Leider ist dies eine Kennzeichnung, die der Hersteller oder Importeur selbst abgibt – sie wird nicht unabhängig geprüft.

Aus diesem Grund sind wir, die HEINE & BECKER Manufaktur, einen anderen Weg gegangen und haben eine Prüfung durch ein unabhängiges Ingenieurbüro (Danke, AS Bauer – Arbeits- & Produktsicherheit GmbH!) durchführen lassen.

Wieso eine solche CE-Kennzeichnung wichtig ist? 

Wir als Hersteller garantieren so in Eigenverantwortung, dass unsere Produkte den „grundlegenden Anforderungen” bestimmter Richtlinien und Schutzzielen der Europäischen Union entsprechen. Die CE-Kennzeichnung unserer Produkte richtet sich also nicht ausschließlich an euch Verbraucher, sondern an die Behörden, die für die Überwachung der entsprechenden EU-Richtlinien zuständig sind. Zusätzlich gibt es eine Konformitätserklärung.

CE-Zertifizierte ManufakturleuchtenDas CE-Kennzeichen!

Eigentlich steht CE ganz einfach nur für “Communauté Européenne” (franz. Europäische Union) und das schicke CE-Zeichen selbst dürfen wir auf den Produkten verewigen. Es muss mindestens 5mm groß sein und seine Proportionen müssen immer korrekt sein.

“Da stehen noch so komische Zahlen hinter meinem CE-Zeichen?”, fragt sich der Verbraucher nun.

Dann haben Sie ein Produkt mit hohem Gefahrenpotential. Bekanntestes Beispiel dürften aktuell FFP2-Masken sein. Hat Ihre eine Prüfziffer? Super, dann ist Sie korrekt durch ein anerkanntes Prüf- und Zertifizierungsinstitut geprüft worden – so wie vorgeschrieben! Wenn nicht, dann sollten Sie eventuell eine neue erwerben..

Die vierstellige Zahl zeigt an, in welchem Institut die Überprüfung erfolgt, zum Beispiel CE 0158 für die Dekra. Leuchten für den Haus- und Gartengebrauch sind hiervon nicht betroffen. Über die Eignung für Feuchträume und Außenbereich gibt die als Verpackungsangabe vorgeschriebene IP-Schutzart Auskunft.