Wieso eine CE-Kennzeichnung?

Die CE-Kennzeichnung gilt in der Europäischen Union (EU) als Nachweis, dass ein elektrisches Gerät die grundlegenden Anforderungen an die Sicherheit erfüllt. Allerdings beruht die CE-Kennzeichnung normalerweise ausschließlich auf einer vom Hersteller oder Importeur selbst abgegebenen Konformitätserklärung. Eine Überprüfung dieser Aussage durch eine unabhängige Prüfstelle findet nicht statt.

Wir, die HEINE & BECKER Manufaktur, haben unsere CE-Kennzeichnung extern durch ein unabhängiges Ingeniuerbüro, der AS Bauer – Arbeits- & Produktsicherheit GmbH, durchführen lassen. Das Ergebnis des Konformitätsbewertungsverfahrens ist Bestandteil der „Internen technischen Dokumentation“ mit der Risikobeurteilung als Kernelement, und der Beschreibung der notwendigen Schutzmaßnahmen.

Mit dem Zeichen „CE” auf unseren Produkten oder der Verpackung dokumentieren wir, die HEINE & BECKER Manufaktur, als Hersteller in Eigenverantwortung, dass unsere Produkte den „grundlegenden Anforderungen” bestimmter Richtlinien und Schutzzielen der Europäischen Union entsprechen. Die CE-Kennzeichnung unserer Produkte richtet sich also nicht an Verbraucher, sondern an die Behörden, die für die Überwachung der entsprechenden EU-Richtlinien zuständig sind. Sie wird ergänzt durch eine Konformitätserklärung.

Das CE-Kennzeichen!

Die Kennzeichnung obliegt dem Hersteller des Produkts, welcher sich mit dem Zeichen CE dafür verbürgt, dass dieses den Mindestanforderungen aus den harmonisierten EU-Vorschriften genügt. CE ist die Abkürzung von Communauté Européenne, der französichen Bezeichnung für ‚Europäische Gemeinschaft“.

Wann brauche ich ein Prüfzeichen?

Für einige Produkte mit hohem Gefahrenpotential ist allerdings eine unabhängige Überprüfung durch ein anerkanntes Prüf- und Zertifizierungsinstitut vorgeschrieben. In solchen Fällen findet sich hinter der CE-Angabe eine vierstellige Zahl, die das betreffende Institut erkennbar macht. Leuchten für den Haus- und Gartengebrauch sind hiervon nicht betroffen, über die Eignung für Feuchträume und Außenbereich gibt die als Verpackungsangabe vorgeschriebene IP-Schutzart Auskunft.

Quellen

https://www.licht.de/de/grundlagen/beleuchtungstechnik/leuchten/pruefzeichen-fuer-leuchten/ Zugriff am 28.02.2020
https://www.lampe.de/magazin/wichtige-verwaltungs-und-pruefzeichen-fuer-leuchten/ Zugriff am 28.02.2020
https://www.asbauer.de/ce-kennzeichnung-produktsicherheit/ Zugriff am 06.04.2020

Konformitätserklärung unserer Leuchten zum Download:

Zertifikat Hängeleuchten
Zertifikat Stehleuchten